Türchen 7


Tradition wird geschützt

 

Der berühmte Dresdner Stollen: Früher durfte dieser Name von allen Bäckern frei verwendet werden. Er wurde schließlich Bestandteil des Einigungsvertrages zwischen der BRD und der DDR, sodass der Begriff heute eine auch von der EU geschützte geographische Angabe ist. Seit 2010 dürfen somit 'Dresdner Stollen' nur in Dresden und der näheren Umgebung hergestellt werden.

 

Der 'echte' Dresdner Stollen muss auf 100 Teile Mehl mindestens 50 Teile Butter, 65 Teile Sultaninen, 20 Teile Orangeat oder Zitronat und 15 Teile Mandeln enthalten!

(Quelle: riva Verlag)