Türchen 13

'Da kann man sich schon einmal versteuern ...'

 

Ein Christbaum hat ganze fünf Steuersätze. Entscheidend ist, was für ein Baum, wo und bei wem gekauft wurde:

 

Der Baum ist aus Plastik - 19% Mehrwertsteuer

Der Baum ist im Wald aufgewachsen, nicht in einem Anbaugebiet - 5,5% Mehrwertsteuer

Der Baum ist aus einem Anbaugebiet - 10,7% Mehrwertsteuer

Der Baum ist von einem Händler (Supermarkt etc.) - 7% Mehrwertsteuer

 

Beim fünften Steuersatz wird es jedoch richtig kompliziert:

Der Baum wird von einem Bauern (z.B. in Tussenhausen) verkauft. Dabei ist wichtig, ob er ein pauschalierenden Bauer (googelt selber nach, was das bedeutet) oder ein Optionsbauer ist.

Bei pauschalierenden Bauern wird bei selbst und auch bei nicht selbst angepflanzten 10,7% und bei forstwirtschaftlichen Bäumen 5,5% Mehrwertsteuer berechnet, allerdings nur solange der Weihnachtsbaumverkauf nicht mehr als 20% des Gesamtumsatzes des Hofladens ausmacht.

 

Unbestätigten Informationen zufolge wird ein Lehrgang zum Begreifen dieser letzten Steuerregel in der Baumschule in Markt Rettenbach Süd angeboten. Aufgrund von Corona kann man diesen aktuell nur als Online-Seminar buchen.

(Quelle: riva Verlag)